Die Heinz und Mia Krone-Stiftung unterstützt
- körperbehinderte Einzelpersonen, die früher gehen konnten und inzwischen durch einen Unfall oder eine Krankheit dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen sind.
- rollstuhlspezifische Maßnahmen oder Mittel im häuslichen Umfeld, die aufgrund des Rollstuhls notwendig geworden sind.
Das können beispielsweise sein:
- ein behindertengerechtes Auto (Umbau oder Mitfinanzierung beim Kauf)
- Umbauten im Wohnbereich, z.B. Einbau eines Liftes, Bad- oder Küchenumbau
- Türverbreiterungen, Rampe zur Haustür u. v. a.
- Übernahme von anfallenden Kosten, z. B. für erforderliche Gutachten, um mit einem umgebauten Auto fahren zu können
Ziel ist die Rückkehr in einen aktiven, selbstbestimmten Lebensprozess, der durch die rollstuhlspezifische Maßnahme ermöglicht wird.
Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass der Antragsteller keine oder nicht genügend eigene finanzielle Mittel für die benötigte Maßnahme hat.
Die Bezahlung erfolgt immer direkt an den Hersteller oder Lieferanten.
Bitte beachten Sie, dass die Stiftung nachrangig fördert, das heißt erst dann, wenn eine Förderung nur für einen Teilbetrag oder eine begründete Ablehnung durch staatliche Stellen oder Kranken- bzw. Pflegekassen vorliegt (z.B. Sozialamt, BfA, LVA, Integrationsamt, Kranken- und Rentenkassen etc.).
Die Stiftung vergibt keine Stipendien oder Dauerzahlungen (Miete, Unterhalt des Autos o.ä.).